Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen

Wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, laufen zum 1. Februar 2023 die Corona-Verordnungen aus. Dies hat auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb.

In einem Schreiben wendet sich Frau Kultusministerin Feller vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, um Sie über diese Auswirkungen zu informieren. Den vollständigen Brief können Sie hier lesen.

Einige wichtige Inhalte:

  • Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
  • Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg.                               Positiv getesteten Per­sonen wird dringend empfohlen, in Innen­räumen außerhalb der eigenen Wohnung und für einen Zeit­raum von fünf Tagen, mindestens eine medizini­sche Maske zu tragen.
  • Die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt.
  • Es kann freiwillig weiter eine Maske getragen werden.
  • Die gewohnte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewa­schen und -desinfizieren sowie Lüften werden weiter zu unserem Alltag gehören.