Wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, laufen zum 1. Februar 2023 die Corona-Verordnungen aus. Dies hat auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb.
In einem Schreiben wendet sich Frau Kultusministerin Feller vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, um Sie über diese Auswirkungen zu informieren. Den vollständigen Brief können Sie hier lesen.
Einige wichtige Inhalte:
- Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
- Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung und für einen Zeitraum von fünf Tagen, mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
- Die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt.
- Es kann freiwillig weiter eine Maske getragen werden.
- Die gewohnte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren sowie Lüften werden weiter zu unserem Alltag gehören.