Ab dem 23. April 2020 haben Eltern aus mehr Tätigkeitsbereichen Anrecht auf eine Notfallbetreuung für ihre Kinder.
Hier können Sie entnehmen, ob dies auch auf Sie zutrifft:
Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab dem 23. April 2020
Sollten Sie aufgrund Ihres Kindes im 5. oder 6. Schuljahr der Stadtschule und Ihres Berufes Anrecht auf einen Platz in der Notbetreuung haben, finden Sie hier die entsprechenden Anträge des Ministeriums, die von Ihnen und Ihren Arbeitgeber auszufüllen sind.
Formulare für die erneut erweiterte Notfallbetreuung vom 27. April 2020
Bitte setzen Sie sich unbedingt mit der Schulleitung in Verbindung, wenn Sie die Notfall-Betreuung in Anspruch nehmen möchten!