Bildungssicherungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Durch weitreichende Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen will das Ministerium für Schule und Bildung dafür sorgen, dass den Kindern und Jugendlichen durch die Corona-Pandemie in diesem Schuljahr möglichst keine Nachteile für ihre Schullaufbahnen und Abschlüsse entstehen.

Wie das aussehen soll, können Sie der Presseinformation entnehmen.

Presseinformation zum Bildungssicherungsgesetz vom 1. Mai 2020