Reisen während der Herbstferien in Covid-19 Risikogebiete

Die Herbstferien stehen vor der Tür. Die Bezirksregierung Detmold hat alle Schulen des Regierungsbezirks darüber informiert, dass es Auflagen gibt, wenn sich Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen in dieser Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben. Die Bestimmungen dazu können Sie hier nachlesen.

Hier sind die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst:

  • Nach der Einreise aus einem Risikogebiet begibt sich die Schülerin oder der Schüler bzw. die Familie in häusliche Quarantäne. Diese Verpflichtung kann erst durch einen negativen Coronatest (nicht älter als 48 Stunden) aufgehoben werden.
  • Es besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. 
  • Die Eltern müssen im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen.

Grundsätzlich gilt für Reisen die aktuelle Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes NRW, derzeit in der Fassung vom 19.09.2020. Diese finden Sie hier.