Schulbesuch geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
Der furchtbare Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt Millionen Menschen, ihre Heimat zu verlassen. Sie suchen in anderen Ländern Schutz – auch bei uns. Die Bundesregierung hat umgehend beschlossen, alles Mögliche zu tun, um diesen Menschen zu helfen. Für uns und unsere Schule bedeutet dies konkret, die Mädchen und Jungen, die bei uns ankommen, willkommen zu heißen und in unsere Schulgemeinde aufzunehmen.
Gerade bereiten wir uns auf die Aufnahme der ersten Schülerinnen und Schüler vor. Sollte es Menschen geben, die uns dabei ehrenamtlich unterstützen können, zum Beispiel in sprachlicher Hinsicht, wäre dies eine große Hilfe. Bitte wenden Sie sich über das Sekretariat an uns, per Telefon unter 05741/ 276650 oder per Mail unter stadtschule@luebbecke.de
Fehlzeiten von Test- und Maskenverweigerern
Durch die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes ergibt sich ein veränderter Umgang mit den Fehlzeiten von Test- und Maskenverweigerern.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Verweigerung der Vorgaben der Corona-Betreuungsverordnung vom Unterricht ausgeschlossen werden, sind nicht von der Verpflichtung zur Teilnahme an Unterricht und unterrichtlichen Veranstaltungen befreit. Das Fernbleiben verletzt damit die Schul- und Teilnahmepflicht (§ 34 SchulG NRW und § 43 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW).
Diese Fehlzeiten werden deshalb ab sofort als unentschuldigt bewertet. Damit werden die nicht erbrachten Leistungen sowohl im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten“ als auch im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ mit ungenügend bewertet (§ 48 Abs. 5 SchulG NRW).
Eine längerfristige Abwesenheit wegen Verweigerung der Testungen oder des Tragens einer Maske kann zu negativen Folgen für die Schullaufbahn führen. Außerdem ist wegen der Verletzung der Schulpflicht die Einleitung eines Bußgeldverfahren möglich.
Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz
Am Freitag hat uns diese Schulmail zu den Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz erreicht: https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen- zum-infektionsschutz-den-schulen
Sie betrifft zum einen die Maskenpflicht und zum anderen die Selbsttests in Schulen:
Die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bleibt bis Samstag, 2. April 2022 bestehen.
Die schulischen Testungen werden bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also bis Freitag, den 8. April 2022, in der derzeitigen Form fortgesetzt.