Corona-Update 09.04.2021

Schulstart für den 10. Jahrgang  in der Woche vom 12. bis zum 16.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der gestern veröffentlichten Schulmail hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung den Unterricht an den Schulen ab Montag (12.04.2021) neu geregelt. Die Regelungen der Landesregierung gelten momentan nur für eine Woche. Sobald mir Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 vorliegen, werde ich Sie informieren.

  • Der Präsenzunterricht bleibt bis zum 16. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 9 ausgesetzt
  • Am Montag (12.04.2021) kehren unsere 10. Klassen zurück in die Schule. Alle anderen Klassen bleiben bis auf Weiteres im Distanzlernen. 
  • Die bekannten Gruppeneinteilungen bleiben bestehen. Der 10. Jahrgang startet mit der Gruppe B in der B-Woche (siehe IServ-Kalender).
  • Es wird Unterricht nach dem aktuellen Stundenplan erteilt. Alle Fächer werden in der Schule unterrichtet.
  • Der Unterricht findet in festen Klassen oder Lerngruppen statt.
  • Die einmal festgelegte Sitzordnung wird protokolliert und beibehalten.
  • Die Maskenpflicht besteht weiterhin auf dem gesamten Schulgelände und im ganzen Schulgebäude.
  • Die Mensa bleibt vorerst geschlossen. Dies betrifft auch den Verkauf am Kiosk. Bitte versorgt euch mit ausreichend Lebensmitteln.
  • Hier finden Sie den Antrag für die Betreuung und die Schulmail des Ministeriums. Sollten Sie von dem Betreuungsangebot Gebrauch machen, geben Sie bitte vorab den ausgefüllten Antrag im Sekretariat ab oder schicken Sie ihn per Mail an stadtschule@luebbecke.de.
  • Während der Betreuungsangebote findet kein regulärer Unterricht statt.
  • Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle anderen an der Schule beschäftigten Personen festgelegt. Diese Selbsttests sollen zweimal pro Woche in der Schule durchgeführt werden.
  • Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen (zum Beispiel der Bürgertest am Blasheimer Markt). Dieser Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
  • Sollten Sie vor den Osterferien zur Test-Durchführung eine Widerspruchserklärung abgegeben haben, ist diese somit nicht mehr gültig.
  • Schülerinnen und Schüler, die auf Wunsch ihrer Eltern nicht getestet werden sollen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen
  • Am Montag werden wir, wie in meinem Schreiben vom 18.03.2021 angekündigt, in der ersten Stunde der Gruppe B des 10. Jahrgangs Selbsttests zur Verfügung stellen. 
  • Die Lehrerinnen und Lehrer werden über IServ oder über das Telefon mit ihren Schülerinnen und Schülern weiterhin in Kontakt bleiben.

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende. Bleiben Sie bei guter Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Anke Schrader, Schulleiterin