Corona-Update 16.04.2021

Schulstart am 19.04.2021 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat den Schulbetrieb ab Montag (19.04.2021) in der Schulmail vom 14.04.2021 neu geregelt. Das Ministerium hält darin die Testpflicht in den Schulen aufrecht. Dafür hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium (Schuljahr2020-2021@msb.nrw.de oder  0211 5867 3581). Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Schulbetrieb an der Stadtschule

  • Am Montag (19.04.2021) kehren alle Jahrgänge in das bereits bekannten Wechselmodell in die Schule zurück. 
  • Die bekannten Gruppeneinteilungen bleiben bestehen. Wir starten mit der Gruppe A in der A-Woche (siehe IServ-Kalender).
  • Es werden alle Fächer laut Stundenplan unterrichtet, wobei für die Jahrgänge 5 bis 9 kein Nachmittagsunterricht in der Schule stattfindet. Dieser wird in Distanz erteilt. Der Präsenzunterricht endet nach der 6. Stunde (um 12.50 Uhr). 
  • Der Unterricht findet in festen Klassen oder Lerngruppen statt.
  • Die einmal festgelegte Sitzordnung wird protokolliert und beibehalten.
  • Die Maskenpflicht besteht weiterhin auf dem gesamten Schulgelände und im ganzen Schulgebäude.
  • Die Mensa bleibt vorerst geschlossen. Dies betrifft auch den Verkauf am Kiosk. Bitte versorgt euch mit ausreichend Lebensmitteln.
  • Hier finden Sie den inzwischen bekannten Antrag für die Betreuung. Sollten Sie von dem Betreuungsangebot Gebrauch machen, geben Sie bitte vorab den ausgefüllten Antrag im Sekretariat ab oder schicken Sie ihn per Mail an stadtschule@luebbecke.de. Während der Betreuungsangebote findet kein regulärer Unterricht statt.

Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

  • Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle anderen an der Schule beschäftigten Personen festgelegt. Die Selbsttests sollen zweimal pro Woche in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte durchgeführt werden. Dabei führen die Schülerinnen und Schüler den Test selbst durch. Anders als in den Testzentren werden die Teststäbchen bei den schulischen Selbsttest lediglich 2 cm in die Nase eingeführt. Der Abstrich erfolgt somit im unteren Bereich der Nase.
  • Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen (Bürgertest am Blasheimer Markt). Diese darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
  • Die Corona-Selbsttests der Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich in der Schule durchgeführt. 
  • Sollten Sie vor den Osterferien zur Test-Durchführung eine Widerspruchserklärung abgegeben haben, ist diese nicht mehr gültig.
  • Schülerinnen und Schüler, die auf Wunsch ihrer Eltern nicht getestet werden sollen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Es werden jeweils am Montag und am Donnerstag in der ersten Stunde die Selbsttests an unserer Schule stattfinden. Schülerinnen und Schüler, die verspätet oder krankheitsbedingt außerhalb dieser Zeiten in die Schule zurückkehren, melden sich bitte im Sekretariat. Sie erhalten umgehend einen Selbsttest. 

Mir ist bewusst, dass die Durchführung eines Selbsttests in Schulen mit Unsicherheit und Ängsten behaftet ist. Wir als Schule möchten unseren Schülerinnen und Schülern Sicherheit in Bezug auf die Pandemie geben und ihnen gleichzeitig so lange wie möglich Unterricht vor Ort anbieten können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, frühzeitig eine Ansteckung mit Covid-19 zu erkennen. Begibt sich die betroffene Person schnellstmöglich in Quarantäne, kann das Risiko einer Ausbreitung in unserer Schule verringert werden. Damit wir dieses Ziel erreichen, bitte ich Sie eindringlich um Ihre Unterstützung. Damit wir in dieser Pandemie unsere Schule für unsere Schülerinnen und Schüler zum Lernen so lange wie möglich offen halten können, müssen wir alle als Gemeinschaft in gegenseitiger Verantwortung handeln.

Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und Unterstützung und wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende. Bleiben Sie bei guter Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Anke Schrader, Schulleiterin